Eine neue Sicherheitsregelung gilt für die Nutzer von Schaumverpackungsprodukten, wie z.B. Instapak.

Nutzer von Schaumverpackungsprodukten müssen lt. Arbeitschutzgesetzgebung ab August 2023 eine verpflichtende (online-)Schulung dem Arbeitgeber vorlegen. Den Zugang zu einem kostenfreien online-Schulungsprogramm stellt SCHREIBER + WEINERT auf Anfrage zur Verfügung. Kontakt: info@SWDirekt.de, Stichwort: „Schulung Schaumverpackungsprodukte“